Die Maßnahmen für den Zivilschutz waren Teil der Gesamtverteidigung und lagen zur Zeit des Kalten Krieges in der Zuständigkeit für den Bund beim Bundesministerium des Innern, dem Bundesamt für Zivilschutz sowie dem Bundesverband für den Selbstschutz.


Auszug aus o.a. Weißbuch aus dem Jahr 1972 über Organisation und Zuständigkeiten
Die zivile Verteidigung verfügt – im Gegensatz zur militärischen Verteidigung – nur in Teilbereichen einschließlich des Verkehrs-, des Post- und Fernmeldedienstes und des Zivilschutzes (Warndienst. Technisches Hilfswerk, Bundesverband für den Selbstschutz) über eine mehrstufige Verwaltungs-organisation des Bundes, teilweise bis hinunter zur Ortsebene. Lm übrigen ist die zivile Verteidigung voll in den allgemeinen Verwaltungsaufbau von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbanden eingegliedert.
Die Gesetze werden überwiegend in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Sie stellt die Einheitlichkeit der Durchführung bei Bund, Ländern und Gemeinden sicher.
Die weitgehende Aufgliederung der Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgabenbereiche der zivilen Verteidigung einerseits und der militärischen Verteidigung andererseits zwingt zu ständiger Zusammenarbeit und gegenseitiger Abstimmung.



